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Sekundarstufe II - Oberstufe

Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I und zugleich die Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Diese Einführungsphase übernimmt eine Brückenfunktion beim Übergang vom Unterricht im Klassenverband zu den eigenverantwortlichen Wahl- und Differenzierungsentscheidungen der Schülerinnen und Schüler und bereitet sie inhaltlich und methodisch auf die Anforderungen der anschließenden zweijährigen Qualifikationsphase vor.

Mit Versetzung in die Qualifikationsphase am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt der Übergang in die gymnasiale Oberstufe, die die Jahrgangsstufen 11 und 12 umfasst.


Am Ende der zweijährigen Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe finden die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung statt. Die schriftliche Abiturprüfung wird in zehn Fächern zentral, davon in vier Fächern gemeinsam mit Berlin durchgeführt, in weiteren dezentral. Mit dem Bestehen der Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12 wird die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben. 


Quellen:

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/allgemeinbildende-schulen/gymnasium.html (Stand 27.03.2025)

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/allgemeinbildende-schulen/gymnasium.html (Stand 27.03.2025)


Quelle: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/pruefungen/abitur_bb/RS_ZA_2025/RS_16-23_Abiturtermine_2025.pdf (Stand 27.03.2025)

Rechtsvorschrift


Gesetz über die Schulen in Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg


Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung

 https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv


Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV)

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_gostv_2011


Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung)

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung




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